
Hi,
also ansich, so von der Verfahrensweise stimme ich Ivain zu.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle anmerken das meinereiner rigeros gegen sowas vorgeht,
was sich darin äußert das im Zweifelsfall sowas Gerichtlich geklärt wird, und damit meine ich nicht den Zwischenfall.
Leider mußte dieses Procedere bislang dreimal mit Erfolg durchgezogen werden.
Selbstverständlich ist sowas irgendwo doof, und Zeitaufwendig. Und und und.
Sollte es allerdings so sein, das jemand Kunst betreibt, damit sein Geld bestreitet oder erwirtschaftet,
andere dann Trittbrettfahren wollen, so zu mindest ist meine Meinung, können diese Personen auch dafür den Obulus abtreten.
Was nicht heißt das wenn man freundlich vor Veröffentlichungen gefragt wird nicht evtl sogar zustimmt, ebenjener Veröffentlichung.
Dann allerdings mit Richtigen Namensangaben usw. .
Gruß und Kuß